1. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag mit Ihnen kommt durch die schriftliche Anmeldung (persönlich vor Ort, per Brief, Fax oder E-Mail) zu einer Veranstaltung und die Annahme durch die Geschäftsstelle der vhs zustande. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Angabe des Alters auf dem Anmeldeformular ist erforderlich.

Es ist nicht möglich, dass Sie sich mündlich, insbesondere telefonisch anmelden oder Ihre Teilnahme reservieren lassen, wenn dies nicht ausdrücklich bei der Veranstaltung vermerkt wurde. Ihre Teilnahme an Veranstaltungen der vhs verpflichtet zur Zahlung der Gebühr, zzgl. Materialkosten, falls ausgewiesen. Die Anmeldungen werden von der vhs in zeitlicher Reihenfolge (Zeitstempel) angenommen. Der Besuch unserer Veranstaltungen ist grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung möglich. 

2.Leistungen der vhs

Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung im jeweils gültigen Programmheft. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer mit einer Stundenkürzung oder Aufzahlung einverstanden sind. 

Die Lehrkräfte sind zu eigenmächtigen Änderungen der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Der Vertrag schließt nicht ein, dass Sie zu einer Prüfung zugelassen werden oder diese ableisten. Lehrmittel und Material, Prüfungsgebühren und Brennkosten sind nicht in der Gebühr enthalten. Etwaige Ausnahmen haben wir bei der Veranstaltung ausgewiesen. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.

3. Bezahlung

Die Gebühr zzgl. eventuell anfallender Materialkosten wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig.

Sie können unter folgenden Zahlungsweisen wählen: der Barzahlung persönlich in der Geschäftsstelle der vhs oder dem SEPA-Lastschriftverfahren.

Wenn Sie sich für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, muss eine Lastschriftsmandatserteilung durch Sie an uns erfolgen. Der Formularvordruck dazu ist im Programmheft, in der Geschäftsstelle oder im Internet verfügbar. Im SEPA-Lastschriftverfahren erhalten Sie von uns unsere Gläubiger-Identifikationsnummer (DE28ZZZ00000241383) und Ihre Mandatsreferenznummer. Der Einzug der Lastschrift erfolgt zum 10. oder 25. des Monats nach Kursbeginn. Ist der Fälligkeitstag ein Wochenende / Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten folgenden Werktag. Wir bitten Sie für Kontendeckung zu sorgen. 

Ist die Gebühr nicht bezahlt oder das SEPA-Mandat nicht erteilt worden, können Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Barzahlungen quittieren wir Ihnen sofort. Nach Ihrer Anmeldung werden Sie von uns in die Teilnehmerliste eingetragen. Können Sie das ausgeschriebene Entgeld (inkl. ausgewiesener Materialkosten) bei Fälligkeit nicht entrichten, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme zu untersagen. Eventuelle Kosten für Mahnung und Bearbeitung gehen zu Ihren Lasten. 

Sind Materialkosten ausdrücklich angegeben, sorgt die Lehrkraft für die Beschaffung des Materials (keine Lehrmittel) in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Geld dafür wird von ihr in der Veranstaltung vereinnahmt, wenn nicht anders angegeben. Etwaige Beschwerden bezüglich des Materials sind an die Lehrkraft zu richten. 

Die Beschaffung von Lehrmitteln sollten Sie in Ihrem Interesse erst dann vornehmen, wenn feststeht, dass Ihre Veranstaltung auch tatsächlich stattfindet.

Füllen Sie bitte die Formulare für die Anmeldung vollständig aus. Schreiben Sie deutlich lesbar. Sie sollten besonders auf die vollständige Angabe der Bankverbindung (Bankleitzahl, Kontonummer) achten. Muss eine Stornierung aufgrund falscher oder fehlender Angaben oder Widerspruchs erfolgen, so gehen die Gebühren zu Ihren Lasten. 

Bitte verwenden sie für jede Person ein Formular zur Anmeldung, unabhängig davon ob sich bestimmte Angaben wiederholen (z. B. Familienmitglieder oder Bankverbindung). Je Formular können Sie sich zu mehreren Veranstaltungen anmelden.

Versäumen Sie die Bezahlung (bar/Scheck) oder ist die Lastschrift zurückgegangen, erfolgt nach einer ersten Mahnung eine zweite kostenpflichtige (3,- € ) durch die vhs. 

Sind Sie Mitglied der Volkshochschule Gilching e.V.? In diesem Fall können Sie eine ermäßigte Gebühr bei Kursen und Seminaren beanspruchen. Sie bezahlen dann den um 10 % ermäßigten Preis (auf die nächste volle Zahl gerundet). Die Ermäßigung gilt nicht für Studienfahrten, Studienreisen, Tauchkurse. 

4. Bestätigung der Teilnahme, Warteliste, Ummeldung

Bitte notieren Sie sich Orte, Termine und besondere Anforderungen für die Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben gründlich. Sie werden nach Ihrer Anmeldung nicht zusätzlich benachrichtigt, es sei denn, Ihre gebuchte Veranstaltung kommt nicht zustande. Dann informieren wir Sie spätestens 3 Tage vorher. 

Sollte die Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben bereits belegt sein, verständigen wir Sie. Wenn Sie es wünschen, setzen wir Sie auf die Warteliste. Wenn ein Platz wieder frei wird, können Sie dann nachrücken. Sollten wir einen Zusatztermin oder eine Ersatzveranstaltung anbieten, können Sie sich für diese an- oder ummelden. Bitte geben Sie immer Ihre Telefon- und Telefaxnummer (privat oder dienstlich) sowie Ihre E-Mail-Anschrift an. 

Wenn die Belegung der Veranstaltung (Zahl der Teilnehmer minimal oder maximal) es zulässt, kann es Ihnen die vhs gestatten, dass Sie sich auf schriftlichen Antrag hin in eine andere ummelden. Die unterschiedliche Gebühr wird anteilig verrechnet. Zudem müssen wir für die Bearbeitung eine Gebühr von (6,- €) verlangen. Das Formular zur Ummeldung erhalten Sie in der Geschäftsstelle der vhs. Da kein Einstufungstest erfolgt, ist bei Sprachen eine Ummeldung ohne Gebühr möglich.

5. Rücktritt durch die vhs

Wenn bei Beginn der Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder wenn andere sachlich gerechtfertigte Gründe vorliegen (z.B. Ausfall der Lehrkraft aus Krankheitsgründen), hat die vhs das Recht, die Veranstaltung abzusagen und auch im Laufe einer Veranstaltung diese abzubrechen. Es wird die anteilige Gebühr abzüglich der Kosten für den bereits geleisteten Aufwand und die Bearbeitung (6,- €) erstattet. Weitergehende Forderungen oder Ansprüche auf Schadensersatz der Teilnehmer werden ausdrücklich ausgeschlossen. 

Bei Rücktritt wegen nachträglicher Änderung von Preis, Thema, Ort, Zeit der Veranstaltung oder Ausfallen und Wechsel der Lehrkraft, wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die vhs kann eine neue Veranstaltung zu geänderten Bedingungen dem Teilnehmer anbieten. Ein Rücktritt von dieser neuen Veranstaltung ist ohne weitere Gebühr gestattet. 

6. Rücktritt durch Sie

Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von (6,- €) fällig. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt zurücktreten, aber eine Person als Ersatz stellen, wird Ihnen ebenfalls nur eine Bearbeitungsgebühr von 6,- € berechnet. Können Sie keine Ersatzperson stellen, dann müssen wir Ihnen die volle Gebühr für die Veranstaltung in Rechnung stellen. Besuchen Sie die Veranstaltung nur teilweise, können wir Ihnen die Gebühr nicht anteilig erstatten. Wenn Sie infolge Krankheit an der Teilnahme verhindert sind, können Sie bei Veranstaltungen mit mehr als 5 Terminen nach Vorlage eines ärztlichen Attests zurücktreten. Es wird dann die anteilige Gebühr für die von Ihnen bereits wahrgenommenen Termine und 50 % der verbleibenden Gebühr fällig. Wenn die vhs nicht als Veranstalter, sondern als Vermittler einer Studienfahrten oder Studienreise auftritt, sind die Vertragsbedingungen beim jeweiligen Angebot mit aufgeführt. Gesuche um Rückerstattungen beantragen Sie bitte schriftlich bei der vhs.

7. Urheberschutz und Datenschutz

Die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (Bücher, Software u. ä.) händisch, mechanisch oder elektronisch ist nicht gestattet. Dies gilt auch für das von der Lehrkraft oder der vhs zur Verfügung gestellte Lehrmaterial. Mitschnitte auf Ton- und Bildträger bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft und der vhs. Wir speichern und verwenden Ihre Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz nur vhs-intern. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. 

8. Haus- und Betriebsordnung

Die Betriebs- und Hausordnungen der einzelnen Veranstaltungsorte (Schulen, Fachräume der vhs o. ä.) sind Bestandteil des Vertrages. Die Lehrkräfte setzen den Teilnehmer in Kenntnis über die jeweils geltenden Ordnungen. Sie sind auch in der Geschäftsstelle der vhs einzusehen. Der Teilnehmer erkennt sie als verbindlich an. Schwere Verstöße gegen die Betriebs- und Hausordnung berechtigen die vhs, den Teilnehmer vom weiteren Besuch einer Veranstaltung auszuschließen.

9. Haftung der vhs

Die Volkshochschule haftet für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, nur bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verschulden. Bei Defekten technischer Geräte (wie PC, Video, Elektroherd etc.), die als Lehrmittel eingesetzt werden, bemüht sich die vhs Ersatz anzubieten, im Rahmen der branchenüblichen Reparaturzeiten. Ein weitergehender Anspruch wird ausgeschlossen. 

10. Gültigkeit der AGB

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.2.2014. Alle früheren Bedingungen sind damit nicht mehr verbindlich. Sollte eine Bedingung ungültig sein oder werden, gelten alle übrigen unabhängig davon.